Ablauf
1. Kostenloses Erstgespräch
Nach dem ersten Kontakt per Telefon, E-Mail oder über die direkte Buchung eines Termins lade ich Sie gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein. Das Erstgespräch findet zunächst ausschließlich mit den Eltern bzw. einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten statt. So haben Sie in Ruhe die Möglichkeit, Ihre Fragen und Anliegen zu schildern.
Zur Vorbereitung auf unser Gespräch erhalten Sie vorab einen kurzen Fragebogen, den Sie ganz in Ruhe zu Hause ausfüllen und zum Termin mitbringen können.
2. Lernstandsanalyse
Wenn Sie sich nach dem persönlichen Beratungsgespräch für eine integrative Lerntherapie entscheiden, vereinbaren wir einen zweiten Termin. Dabei lernt Ihr Kind mich und meine Praxis in Ruhe kennen und es findet eine ausführliche Lernstandsanalyse statt.
Durch eine gezielte Lernstandsanalyse wird sichtbar, welche Kompetenzen bereits sicher beherrscht werden und in welchen Bereichen noch Schwierigkeiten bestehen. Auf dieser Grundlage plane ich die individuelle Förderung.
Die Lernstandserhebung mit anschließendem Gespräch dauert ca. 90 bis 120 Minuten.
3. Start der Lerntherapie
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. Die Vor- und Nachbereitung erfolgt außerhalb dieser Zeit. Die Lerntherapie findet in den Räumen der Lerntherapie Wuttke statt und kann bei Bedarf auch online durchgeführt werden.
Sitzungsmodelle
Einzelsitzung à 45 Minuten
Regelmäßige Lerntherapie
Wöchentlicher Termin à 45 Minuten mit monatlicher Pauschalzahlung
inklusive:
Nach jeder Sitzung besteht die Möglichkeit für ein kurzes Tür-und-Angel-Gespräch. Zusätzlich findet halbjährlich ein ausführliches Elterngespräch statt.
Kosten
Die Lerntherapie ist in der Regel eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten bespreche ich mit Ihnen transparent und persönlich im Erstgespräch. Sie richten sich nach dem individuellen Förderbedarf sowie der empfohlenen Häufigkeit der Therapie.
Krankenkassen
Eine integrative Lerntherapie gehört grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Die Kosten werden daher in der Regel nicht übernommen.
Finanzierung über das Jugendamt
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt nach § 35a SGB VIII möglich sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine seelische Behinderung vorliegt oder droht, die im Zusammenhang mit einer Lese-Rechtschreibstörung (LRS) oder einer Rechenstörung (Dyskalkulie) steht.
Grundlage für die Prüfung ist ein Gutachten, das von einer Kinder- und Jugendpsychiaterin bzw. einem Kinder- und Jugendpsychiater oder einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erstellt wird. Anschließend entscheidet das Jugendamt im Einzelfall über eine mögliche Kostenübernahme. Im Rahmen des Verfahrens wird in der Regel auch die Schule um eine Stellungnahme gebeten.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Lerntherapie unabhängig von einer Kostenübernahme durch das Jugendamt zu beginnen. Die Therapiekosten werden in diesem Fall von Ihnen selbst übernommen.
Gerne informiere ich Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch über die verschiedenen Möglichkeiten.
